Zentraler Bucheinkauf durch den Bund findet doch nicht statt!

Kleine Buchhändler, Verlage und Autorinnen und Autoren können endgültig aufatmen. Die Buchpreisbindung wird sowohl von der Regierung als auch vom Gesetzgeber gewünscht und durchgesetzt.

Über die mehr als eigenartige Situation, die bereits im Bericht: "Groteske um Bundesbuchbeschaffung: Buchpreisbindung in Gefahr" angesprochen wurde, dass nämlich eine staatliche Einrichtung eine staatliche Willensentscheidung zu Fall bringen könnte, ist nun doch gebannt.

Am 1. Dezember stimmten alle Parteien im Finanzausschuss des Nationalrats dem ÖVP-Vorschlag, dass Bücher für den Bund nicht zentral von der Bundesbeschaffungsgesellschaft (BBG) eingekauft werden sollen. Damit ist es gelungen die gerichtliche Untersuchung der BBG auf verfassungskonformität des Buchpreisbindungsgesetzes zu verhindern.

Die Bundeseinrichtungen werden also auch weiterhin ihre Bücher bei regionalen Buchhändlern einkaufen und damit vielen kleinen Buchhändlern ihr Überleben sichern können. Der Bund hat sich mit dieser Entscheidung rechtzeitig und mit Nachdruck hinter sein kulturpolitisches Ziel einer literarischen Vielfalt und eines differenzierten Buchhandels- und Verlagswesens gestellt.

 

Weiterführende Links:
Der Standard: Bucheinkauf, staatsmännisch geregelt

 

Andreas Markt-Huter, 03-12-2004

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