ZEHN RECHTE DER KINDER AUF LESEN UND SCHREIBEN

Die Deutsche Gesellschaft für Lesen und Schreiben hat 10 Rechte der Kinder auf Lesen und Schreiben verabschiedet:

Erstens: Kinder haben das Recht schon vor der Schule Büchern und Schriftsprache zu begegnen. Sie haben das Recht, ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechend lesen und schreiben zu lernen.

Zweitens: Kinder haben in allen Fächern ein Recht auf einen Unterricht, der sie dazu motiviert und befähigt, zunehmend anspruchsvollere schriftsprachliche Herausforderungen bewältigen zu können.

Drittens: Kinder haben ein Recht auf Zugang zu vielen verschiedenartigen Büchern, Schriften und anderen Medien in ihrem Klassenraum, ihrer Schule und in öffentlichen Büchereien.

Viertens: Kinder haben das Recht auf Zugang zu allen Medien und technischen Geräten, mit denen Lesen und Schreiben gelernt und ausgeübt werden kann.

Fünftens: Kinder haben das Recht auf gut ausgebildete Lehrkräfte, die ihre Qualifikation durch professionelle Fortbildung sichern und weiter entwickeln.

Sechstens: Kinder haben ein Recht auf Lehrkräfte, die ihre Lese - und Schreibfähigkeit erfassen und beurteilen können. Sie haben das Recht, dass ihre Stärken und Schwächen respektiert werden. Sie müssen befähigt werden, Verantwortung für ihr Lernen zu übernehmen.

Siebtens: Kinder mit Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben haben das Recht auf zusätzlichen, fördernden Unterricht durch besonders qualifizierte Lehrkräfte.

Achtens: Kinder haben das Recht auf einen Unterricht im Lesen und Schreiben, der die Fähigkeiten in ihrer gesprochenen Muttersprache einschließt.

Neuntens: Kinder haben das Recht auf Unterstützung im Lesen und Schreiben, wobei sich Eltern und öffentliche Institutionen verantwortlich beteiligen sollen.

Zehntens: Kinder haben ein Recht auf Lernorte, die ihnen optimale Lernmöglichkeiten bieten.


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Quelle oder Autor/-in: Monika Icelly (Salzburger Leseportal: I geh lesen!)/Reinhold Embacher

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