Bibliotheken und das Gesetz

Es gibt kein allgemeines Bibliotheksgesetz. Dennoch betreffen viele Vorschriften und Gesetze gerade die Arbeit in Büchereien. Die Frage des Urheberrechtes ist vor kurzem in der Servicestelle aufgeworfen worden.

Dürfen DVDs und CD-ROMs kopiert, ja überhaupt verliehen werden. Das österreichische Bibliothekswerk gibt folgende Auskunft:

Bibliotheken dürfen daher alle ihre Medien (auch Videos, CDs. etc.) verleihen!

Dafür wird nämlich die so genannte Bibliothekstantieme eingehoben. Dies ist ein Pauschalentgelt, das jährlich von Bund und Ländern an die Verwertungsgesellschaften bezahlt wird. Zur gerechten Verteilung der Tantieme werden jährlich Kontrollen des Verleihbetriebes in ausgewählten Bibliotheken vorgenommen. Diese werden in Zusammenarbeit mit dem BVÖ bestimmt.

Kopien (zB von CDs) dürfen gemacht werden, solange kein Kopierschutz umgangen wird. Auch dürfen diese Kopien anstelle des Originals verliehen werden, aber nicht beide gleichzeitig. Natürlich ist es verboten, Kopien von Originalen aus anderen Bibliotheken zu verleihen.

Einen Überblick über Bibliotheken und Recht gibt das österreichische Bibliothekswerk auf www.biblio.at. Im Link unten ist der Artikel im PDF-Format abzurufen (20 S.)

Reinhold Embacher, 13-01-2006



Quelle oder Autor/-in: Österreichisches Bibliothekswerk

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