Grundsatzerlass Leseerziehung

grundsatzerlass leseerziehungDer Grundsatzerlass Leseerziehung 2016 beschäftigt sich, unter anderem auch auf Grund der rasanten Entwicklung von digitalen Medien, eingehend mit dem aktuellen Verständnis von Lesen und Leseerziehung. In der Präambel heißt es:

"Bildungs- und Erziehungsauftrag der österreichischen Schule ist es, der Leseerziehung in allen Unterrichtsgegenständen in allen Schularten und auf allen Schulstufen in Verbindung mit den anderen Unterrichtsprinzipien besondere Bedeutung zu geben. Lesen meint in diesem Zusammenhang das verstehende Verarbeiten von Texten, in denen Schrift allein oder in Verbindung mit multimodalen Elementen (Bild, Logo, Töne, Film etc.) auftritt. Lesen fördert den Erwerb und die Verwendung von Sprache in ihrer Funktion als Medium des Denkens, des Informationsaustausches und der Gestaltung von Beziehungen.

Leseerziehung als die Vermittlung von Textrezeption und Textproduktion ist ein integrierender Bestandteil der Grundschule und ein wesentlicher Bestandteil einer umfassenden Sprachförderung. Sie ist eine zentrale Bildungs- und Lehraufgabe des Unterrichtsgegenstandes Deutsch; sie ist darüber hinaus in allen Schularten, auf allen Schulstufen und Unterrichtsgegenständen sowie in den Lehrplänen als Unterrichtsprinzip festgelegt.

Lesekompetenz muss nach dem Erwerb der basalen Lesefertigkeiten auch domänenspezifisch (im Deutschunterricht) bzw. fachspezifisch (in allen Unterrichtsgegenständen) erworben und weiter entwickelt werden.

Leseerziehung unterstützt den Lern- und Entwicklungsprozess, der sowohl auf der Ebene der Lesemotivation als auch auf der Ebene der Lesekompetenz kontinuierlich begleitet werden muss. Überlegungen zur Leseerziehung sind integrativer Bestandteil beim Entwickeln von Lehrinhalten.

Lesen ist einer der wesentlichen Kompetenzbereiche in den Bildungsstandards. Die OECD-PISA-Studie definiert Lesen als „Basiskompetenz für eine befriedigende Lebensführung in persönlicher, beruflicher und gesellschaftlicher Hinsicht sowie für eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben“. Lesekompetenz ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, Texte unterschiedlicher Art in ihren Aussagen, ihren Absichten und in ihrer formalen Struktur zu verstehen, sie in einen größeren sinnstiftenden Zusammenhang einzuordnen sowie in der Lage zu sein, Texte für verschiedene Zwecke sachgerecht und zielgerichtet zu nutzen und zu produzieren."

 

Die 2017 erschienene Beilage zum Leseerlass betont nochmals, dass die Leserziehung fächerübergreifend in allen Schulfächern, Schularten und Schulstufen als Unterrichtsprinzip verankert sein sollte. Darüberhinaus werden in Anlehnung an gängige wissenschaftliche Modellbildungen unterscheidbare Ebenen in der Leseförderung angeführt und schulische Maßnahmen, die SchülerInnen und LehrerInnen betreffend, erläutert.

 

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Grundsatzerlass Leseerziehung 2016
Beilage zum Leseerlass 2017

 

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