„Bildung ist ein Menschenrecht. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass Menschen eine kulturelle Identität entwickeln, an der Gesellschaft teilhaben und ihre persönlichen Anlagen und Fähigkeiten entfalten können. Sprache und Bildung sind dabei eng miteinander verwoben. Zu einer umfassenden Bildung gehört der Zugang zur Literatur deshalb unbedingt dazu. Sie ist nicht nur Nahrung für die Fantasie, sondern sie zeigt auch mit vielerlei Gestaltungen, wie sich Ausgedachtes und Erfahrenes zur Sprache bringen oder in Bildern vermitteln lassen.“ (S. 6)
Literarische Bildung eröffnet die Welt der Fantasie und zeigt, welche Möglichkeiten es gibt, Erfahrenes oder Ausgedachtes sprachlich zu artikulieren. Es gehört somit zu den zentralen Aufgaben der Schule, literarisches Wissen zu vermitteln und damit die Schülerinnen und Schüler auch bei der Bewältigung ihrer geistigen und seelischen Entwicklung zu fördern. Das vorliegende Sachbuch zeigt Konzepte und Umsetzungsmöglichkeiten der Literaturvermittlung im Unterricht der Sekundarstufe I auf.