„Der Beutelsbacher Konsens bietet Politiklehrerinnen und –lehrern auf den ersten Blick eine didaktische Hilfestellung. Für die Förderung der politischen Analyse-, Urteils- und Handlungskompetenz der Schülerinnen und Schüler sind die drei Konsenssätze unverzichtbare Standards. Allerdings lösen die drei Prinzipien des Konsenses nicht das Dilemma der Authentizität der Lehrenden.“ (14)
In den Beutelsbacher Gesprächen 1976 einigten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für den Bereich der politischen Bildung auf eine formlose Übereinkunft. Zu den Beutelsbacher Konsenssätzen, die im Bereich der Didaktik oder im Schulunterricht der politischen Bildung allgemein anerkannt sind, gehören das Überbewältigungsverbot, das Kontroversitätsgebot und die Befähigung zur Partizipation am politischen Leben. Vierzig Jahre später stellt sich die Frage, welche Bedeutung der Beutelsbacher Konsens in der Gegenwart hat und ob Ergänzungen oder Anpassungen notwendig sind.