Kinder haben das Recht darauf sich ihre Informationen frei zu beschaffen, sich ihre eigene Meinung zu bilden und ihre Meinung frei zu äußern und weiter zu geben. Der Staat soll u.a. die Herstellung und Verbreitung von Kinderbüchern fördern und die Massenmedien anhalten, kindergerechte sowie für Kinder verständliche Informationen zu verbreiten.
Diese Forderungen nach einer kindergerechten Meinungs- und Informationsfreiheit sind Teil der UNO-Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989, zu deren Anerkennung sich alle Regierungen der Welt vor 25 Jahren, mit Ausnahme der USA und Somalias, verpflichtet haben. Als Kinder gelten Menschen unter 18 Jahren.